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Berufsvorbereitende Bildungsmassnahme (BvB)

Berufsvorbereitende Bildungsmassnahme (BvB)

Angeboten wird diese Einzelmaßnahme seelisch behinderten Menschen, die mit einer anschließenden Ausbildung ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erreichen wollen. Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und benötigen in der Regel eine Berufsorientierung.

Diese Maßnahme wird in allen Berufsfeldern durchgeführt und vermittelt fachliche, methodische und soziale Grundlagen, die zur erfolgreichen Absolvierung der Erstausbildung erforderlich sind.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird i.d.R. über die Dauer von 11 Monaten absolviert. Ist die Arbeitsaufnahme als Ziel definiert, kann diese Form der Maßnahme bis maximal 18 Monate dauern. Darüber hinaus gelten besondere Regelungen zur individuelle Förderdauer gemäß aktuellem Fachkonzept für BvB entsprechend §§61/61a SGB III.


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